Öffnen des Briefes

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05.09.2015 aus Original an Staatsanwaltschaft Verletzung des Artikel 10 Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis u. § 202 StGB Verletzung des Briefgeheimnisses
Das zur Einleitung:
Es war dieser Ort nicht als Postalischer Anschrift Bzw. Bestimmungsort vorgesehen dieser Ort ist als in cognito und wurde nicht publiziert selbst anhand der Tel.- Fax-Nr. war es nicht möglich den Ort zu ermitteln, es ist möglich das der Maulwurf diesen preisgegeben hat. Denn dieser hat von mir eine Bestätigung für eine Lieferung verlangte, was er dann zur Urkundenfälschung verwandt haben könnte.
Diese Person der Maulwurf konnte sich erlauben 10.000,00€ Mietschulden anhäufen, das sind rund 29 Monate, es geschah nichts.
Hier eine Schilderung von einer der Vielen Bespitzelungen

durch die Nachbarschaft , DDR Bezeichnung für diese Leute Gummiohr so benimmt sie sich auch, dass schon über Zwei Jahre:
z.B. ich sagte zu meiner Eigenen Katze Murphy: "Ich gehe mal zum Postkasten und sehe nach Post".
Als der Beschwerdeführer das Opfer die Wohnung verlassen wollte kam die Nachbarschaft aus ihrer Wohnung und belästigt mich wider wie schon so oft und verwickelt mich in ein belangloses Gespräch und läuft dabei auffällig mehrfach zur Rasenfläche und schaute dabei in Richtung Straße der Beschwerdeführer das Opfer fragte „Erwarten sie jemand“ die Nachbarschaft „Nein, nein“, später sagte dann die Nachbarschaft auf einmal „Ich habe keine Lust mehr mich mit ihnen zu unterhalt ich gehe zum Postkasten“, dann sagte der Beschwerdeführer das Opfer „Sehen sie mal nach ob bei mir auch was drinnen ist“ Antwort der Nachbarschaft „Ja“, der Beschwerdeführer das Opfer geht zum Potskasten und nimmt den Brief aus dem Postkasten, daraufhin sagte die Nachbarschaft welche indiskret neben mir stand „ Passen sie auf das nichts herausfällt der Brief ist offen“ das hatte noch nicht einmal der Beschwerdeführer das Opfer bemerkt, hier fragt man sich wo bin ich hier (Stasi ist gar nichts dagegen). Nach diesem auffälligem Verhalten der Nachbarschaft kann man nur zu dem Schluss kommen das sie einen Komplizen hatte welcher ihr zu gegebener Zeit das verabredete Teichen gab, wer ist dem Opfer unbekannt.
Das der Brief gelesen worden ist, ist ziemlich sicher, dass schließe das Opfer aus dem Verhalten der Mitbewohner des Wohnkomplexes, wie das ganze abgelaufen ist, wer den Brief rausgefingert hat, sollte die Staatsanwaltschaft und die Deutsche Post ermitteln. Ob das ganze von langer Hand vorbereitet worden ist, kann das Opfer nur aus dem Verhalten der Nachbarschaft und nach der Anzeige bei den Ermittlungsbehörden her ableiten.
Nach diesem Vorfall war die Stimmung gedrückt und sehr stark getrübt und ich fühlte mich gedemütigt.
Der Post habe ich verboten die Päckchen und Pakete oder sonstiges bei der Nachbarschaft zu hinterlegen, was nach dem oben beschriebenen Vorfall verständlich sein müsste.
Es soll hierbei auch das, zur Kenntnisse gebracht werden das ich nicht alle Schlüssel erhalten habe mir ist versichert worden das der Vermieter keine weiter hat. Ich erfuhr später das fehlende hier im Objekt herumgeistern sollen.
Als der Postzusteller mir mal ein Päckchen zustellen wollte, hat die Nachbarschaft ihn belegt was er mir später im Ort sagte, aber nicht irgendwelche Einzelnen. Ich bat die Deutsche Post und den Postzusteller um Mithilfe um die Nachbarschaft anzeigen zu können, ist von der Deutschen Post als Privatsache, (was aber im Dienst während der Zustellung geschehen ist) deklariert worden ist und der Postzusteller kann sich an nichts mehr erinnern was die Nachbarschaft von sich gegeben hat.
Da die Nachbarschaft hier im Objekt allgemein Lügen rumerzählt, wollte ich als Opfer durch diese Aussage erfahren was die Nachbarschaft hier für Lügen von sich gibt u. gab.
Eine andere Nachbarschaft berichtete mir das hier herumerzählt wird, dass ich bei der Stasi war, obwohl das Gegenteil der Fall ist, ich war ein Opfer der Stasi, als ich genaueres darüber wissen wollte konnte man sich nicht mehr erinnern wer das sagte, denn ich erwähnte, dass ich eine Strafanzeige diesbezüglich machen werde, nun wusste man es nicht mehr genau wer das gesagt hat. Wie heißt es wenn es ernst wird haben die Leute kein Arsch in der Hose um Ross und Reiter zu benennen.
Wie kann sich das Opfer gegen solche Verleugnungen währen wenn Staat und Gesellschaft nichts machen, ohne selber rechtsbrüchig zu werden. Der Staat hat die Mittel und die Macht heraus zu finden wer hinter die entwürdigenden verleumderischen Handlungen steckt.
Es sind hiermit die Grundrechte verletzt worden welche zum Schutz eines jeden Bürgers festgeschrieben worden sind, ebenfalls Verstoß gegen das BGB, das StGB, die StPO, auch Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.
Es sind hier noch offene Verfahren zu berücksichtigen so das nicht zu tief ins Detail gegangen werden kann.
Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben,
wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt.
Friedrich von Schiller
(1759 - 1805)